Alle Beiträge zum Thema'4. Mieten'

Mai
31

Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer hat heute bei einer Pressekonferenz in der Senatsverwaltung den fortgeschriebenen Berliner Mietspiegel 2011 und die Berliner Betriebskostenübersicht vorgestellt.

Im Durchschnitt haben sich die Mietspiegelmieten gegenüber dem letzten Berliner Mietspiegel 2009 jährlich um 4,0 % bzw. 0,20 € je Quadratmeter Wohnfläche und Monat erhöht. Werden die Veränderungen dem vorletzten Berliner Mietspiegel 2007 gegenübergestellt, ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Entwicklung von 2,4 %. Dies liegt leicht unter dem Durchschnitt der jährlichen Mietspiegelentwicklung im letzten Jahrzehnt.

Für eine nicht preisgebundene Wohnung werden laut Mietspiegel in Berlin als Mittelwert 5,21 € je Quadratmeter monatlich ohne Betriebskosten und Heizung gezahlt. In Hamburg zahlt ein Mieterhaushalt nach dem Mietspiegel 2009 als Mittelwert 6,76 €. Laut Mietspiegel München 2011 zahlt ein Mieterhaushalt als Mittelwert 9,79 € je Quadratmeter monatlich, also fast 88 % mehr als in Berlin. Die Mietspiegelmieten bilden nicht die realen Durchschnittsmieten ab, da nur Veränderungen durch Neuabschluss oder Mietveränderung im laufenden Vertrag über einen Zeitraum von 4 Jahren gemessen werden. Die sich nicht verändernden Bestandsmieten werden nicht berücksichtigt.

Senatorin Junge-Reyer: “Die diesjährigen Ergebnisse zeigen: Die Mieten in Berlin steigen an, dennoch bleibt das Berliner Mietniveau weiterhin deutlich hinter vergleichbaren Großstädten zurück. Ein Berliner Haushalt verfügt zwar über ein im Durchschnitt geringeres Einkommen als in anderen großen deutschen Städten, die Mietbelastung ist aber auch in Relation zum ortsbezogenen Durchschnittseinkommen geringer, als in Hamburg oder München. Berlin bleibt die preiswerteste Großstadt in Deutschland.”

Die Senatorin betonte, dass der Mietspiegel von Mieter- und Vermieterverbänden sowie Sachverständigen erarbeitet worden sei. Während der fast 25-jährigen Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe Mietspiegel wurden inzwischen 15 Mietspiegel für Berlin erstellt. Alle Beteiligten hätten damit einen wirkungsvollen Beitrag zum Interessenausgleich und sozialen Frieden in Berlin geleistet.

Junge-Reyer weiter: “Der qualifizierte Berliner Mietspiegel schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Dafür wurden erneut hohe Anforderungen an die Qualität der Datenerhebung und Auswertung sowie an die wissenschaftliche Belegbarkeit der Ergebnisse gestellt. Wie bisher schützt er die Mieterinnen und Mieter so wirksam vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen.”

Der Mietspiegel enthält Aussagen über üblicherweise gezahlte Mieten und setzt sich zusammen aus den im Zeitraum von 4 Jahren zum Stichtag durch Neuabschluss oder Veränderung des laufenden Vertrages ergebenden Zahlen. Bestandsmieten, die sich nicht verändern werden nicht aufgenommen. Er ist relevant für über 1,2 Millionen nicht preisgebundene Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern mit Ausnahme des Sozialen Wohnungsbaus und des Neubaus ab Januar 2010. Der Mietspiegel 2011 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und beruht auf einer repräsentativen Erhebung von Miet- und Ausstattungsdaten zum Stichtag 1. September 2010.

Die Berücksichtigung des energetischen Zustandes von Wohngebäuden durch abgestufte Energiekennwerte in der “Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung” wurde im Mietspiegel 2011 geringfügig neu justiert. Dieses transparente und leicht nachvollziehbare Wertungssystem hat sich seit der Einführung im letzten Mietspiegel bewährt.

Mit den Erhebungen zum Mietspiegel wurden gleichzeitig Angaben über die einzelnen Betriebskostenarten erfragt und ausgewertet. Grundlage für die Übersicht waren die im September 2010 vorliegenden Abrechnungen des Jahres 2009. Die Betriebskostenübersicht bildet ab, was in Berlin an Kosten für Wasser, Straßenreinigung, Gartenpflege, Heizung usw. normalerweise abgerechnet wird und ist damit eine wichtige Orientierung für alle Mieterhaushalte sowie Vermieterinnen und Vermieter. Sie ist aber nicht rechtsverbindlich.

Mit der Vorstellung des neuen Mietspiegels wurde eine Ausstellung zum Berliner Mietspiegel im Ausstellungsraum der Senatsverwaltung eröffnet, die die Handhabung des aktuellen Mietspiegels 2011 anschaulich erklärt und die Informationen zum Mietspiegel allgemein sowie zum historischen Hintergrund bietet. Nach 14 Tagen wird die Ausstellung in die Dependance der Senatsverwaltung, Am Köllnischen Park, umziehen und dort ebenfalls 14 Tage für alle Berlinerinnen und Berliner geöffnet sein.

Der Mietspiegel 2011 sowie das Straßenverzeichnis und die Betriebskostenübersicht sind ebenso wie der bewährte Mietspiegel-Abfrageservice ab sofort im Internet abrufbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de. Weiterhin werden in einem gesonderten Themenfeld Informationen rund um den Berliner Mietspiegel bereitgestellt.

Für Fragen zum Mietspiegel steht das “Servicetelefon Miete” unter der Telefonnummer 030 90139-4777 zur Verfügung.

Der Mietspiegel einschließlich Straßenverzeichnis wird am 30. Mai im Berliner Amtsblatt veröffentlicht. Zudem werden ab dem 31. Mai Broschüren mit dem Mietspiegel sowie der Betriebskostenübersicht u.a. an die Bezirke sowie die beteiligten Mieter- und Vermieterverbände ausgeliefert. Die Broschüre ist dort kostenlos erhältlich.

Quelle: Pressemitteilung der Stadtentwicklung Berlin vom 30.05.2011

Feb
17

Auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt haben sich im 2. Halbjahr 2010 die durchschnittlichen Angebotskaufpreise für Eigentumswohnungen überproportional im Vergleich zu den durchschnittlichen Angebotsmieten erhöht. Bis auf Köln legten alle von Jones Lang LaSalle untersuchten Standorte zu, in München, Frankfurt, Berlin und Hamburg bis zu 10 %, in Leipzig, Düsseldorf und Stuttgart bis zu 2,8%.

Bei den Angebotsmieten hat sich der Aufwärtstrend überall abgeflacht, am stärksten bemerkbar in Frankfurt und Düsseldorf, wo die durchschnittlichen Angebotsmieten erstmals seit 2009 einen leichten Rückgang aufwiesen. Berlin und Hamburg bleiben dagegen nachhaltig die dynamischsten Mietmärkte in Deutschland. Stabil sind die Angebotsmieten in Köln und Leipzig. In München bestätigt sich die bereits festgestellte Verlangsamung des Preisauftriebs, demgegenüber hat sich Stuttgart beim Anstieg der Angebotsmieten im zweiten Halbjahr unter die Top 3 vorgeschoben.

Das Wachstum der Haushaltszahlen und weiterhin niedrige Fertigstellungszahlen von Wohnflächen lassen eine weitere Preiszunahme in beiden Segmenten erwarten.

Das Wohnportfolio-Transaktionsvolumen lag 2010 mit rund 3 Mrd. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (2,9 Mrd. Euro) mit einem höheren Kapitalfluss in den ersten sechs Monaten (1,8 Mrd. Euro). Eine erhebliche Steigerung war für Portfoliotransaktionen mit weniger als 250 Wohnungen zu notieren (132, dreimal so viele als 2009).

Privatinvestoren, Family Offices, Pensionskassen und Versicherungen haben ihre Investitionen in den risikoaversen und inflationssicheren Wohnimmobiliensektor verstärkt. Vor allem deutsche Investoren waren aktiv, sie kamen auf fast 90 % der Transaktionen (2009: 76 %). Käufer größerer Portfolios sind nach wie vor mit hohen Preisvorstellungen der Verkäufer konfrontiert, sodass in diesem Segment nur wenige Deals abgeschlossen wurden, hauptsächlich durch internationale Investoren, die auf einen Anteil am Transaktionsvolumen von 40 % kamen.

Quelle: Pressemitteilung der Jones Lang LaSalle GmbH  vom 16.02.2011

Feb
02

Bundeshauptstadt, Regierungssitz, Stadtstaat, bevölkerungsreichste und flächengrößte Stadt Deutschlands – das ist Berlin mit seinen zwölf Bezirken. Hier wohnen 3,4 Millionen Menschen auf einer Fläche fast so groß wie die der Insel Rügen. In der aktuellen Mietpreis-Betrachtung von ImmobilienScout24 werden derzeit die Berliner im Durchschnitt mit rund 6,60 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete zur Kasse gebeten. Das sind 0,80 Euro mehr als im Bundesdurchschnitt und vermutlich 1,60 Euro mehr als im Berliner Mietspiegel 2011.

Die Mietpreisanalyse von ImmobilienScout24 ergibt: In Berlin ist das Preisniveau im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten mit 6,60 Euro noch moderat, aber leicht im Steigen begriffen, wenn man die durchschnittlichen Angebotsmieten, die also tatsächlich vom Mieter zu zahlen sind, von 2010 mit denen von 2009 vergleicht. Der Preisanstieg beträgt im Durchschnitt 20 Cent. Laut Berliner Mietspiegel, der im Mai 2011 erscheinen soll und die Bestandsmieten ausweist, wird der Quadratmeter-Preis wohl erstmals die 5-Euro-Marke erreichen.

Berlin ist Deutschlands Mieter-Hochburg Nr. 1.

Rund 70 Prozent der Bevölkerung wohnen zur Miete. Im Bundesdurchschnitt sind es 46 Prozent. Zu mieten gibt es für jeden Geldbeutel etwas: Die Angebote für einen Quadratmeter kalt reichen von durchschnittlich 4,30 Euro in Hellersdorf (Bezirk Marzahn-Hellersdorf) bis 10,40 Euro in Mitte und im Prominenten-Stadtteil Grunewald (Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf). Dabei ist es am Rand nicht automatisch preisgünstiger als im Zentrum.

Die meisten Berliner sind Pankower. 368.000 – das sind knapp 11 Prozent aller Hauptstadt-Bewohner – sind in diesem Bezirk zu Hause. Für durchschnittlich 6,60 Euro kann man hier wohnen. Besonders preisgünstig ist es in Französisch Buchholz im Norden für 5,70 Euro. Wen es jedoch in den Szenestadtteil Prenzlauer Berg zieht, der muss für etwa 8,20 Euro erheblich tiefer in die Tasche greifen.

Im westlichen Nachbarbezirk Reinickendorf mit dem Flughafen in Tegel verlangen die Vermieter 6,40 Euro im Durchschnitt. Die Preisspanne reicht von 4,90 Euro in Waidmannslust bis zu 8,00 Euro in Heiligensee.

Wer viel Platz haben möchte, der sucht im Bezirk Treptow-Köpenick nach einem Domizil. Denn der ist mit 18,90 Prozent der Stadtfläche Berlins der größte und mit 1.430 Einwohnern pro km² der am wenigsten besiedelte. Die Preisspanne reicht hier von 5,40 Euro pro Quadratmeter im Stadtteil Niederschöneweide bis zu 7,60 Euro für eine begehrte Lage in Schmöckwitz, dem südlichsten Ortsteil Berlins.

Immer mehr Menschen lockt es in die Mitte Berlins, vor allem in den Teil, der dem Bezirk den Namen gab. Mittlerweile sind 10,40 Euro fällig, um dort seine Zelte aufzuschlagen: mit Brandenburger Tor, Boulevard Unter den Linden, Museumsinsel und Fernsehturm vor der Tür. Westlich an Mitte schließen sich die Stadtteile Tiergarten mit dem größten Park Berlins und nordwestlich Wedding an. Wedding ist mit 5,70 Euro preiswerter als Tiergarten mit 6,90.

Nicht weniger begehrt ist der südöstlich gelegene Nachbarbezirk Friedrichshain-Kreuzberg – mit 20,2 km² der kleinste und zugleich am dichtesten besiedelte Bezirk – mit mehr als 13.000 Einwohnern pro km². Die beiden Stadteile sind durch die Spree getrennt und nur durch die Oberbaumbrücke miteinander verbunden. Mit 7,80 bzw. 7,20 für den Quadratmeter im Schnitt muss hier kalkuliert werden.

Im Westen grenzt der gutbürgerliche Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, die so genannte “City West”, mit Ku´Damm und Bahnhof Zoo an den Bezirk Mitte. Mieten kann man in Wilmersdorf im Durchschnitt für 7,90 Euro, immerhin 2,50 Euro weniger als im benachbarten Grunewald.

Wen es mehr nach jwd und ins Grüne lockt, kommt an den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Spandau nicht vorbei. Dabei ist man in Wannsee, der gleichnamige See gab dem Stadtteil den Namen, erst mit 8,90 Euro, aber in Zehlendorf schon mit 8,00 Euro dabei. Im Bezirk Spandau mit der gleichnamigen Zitadelle zahlt man moderate 6,00 Euro im Durchschnitt.

Aber auch in den Bezirken Lichtenberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg im östlichen bzw. südöstlichen Teil der Stadt, zwischen Zentrum und Stadtrand gelegen, finden Miet-Interessierte ihr Zuhause zu günstigen Preisen: für 5,20 Euro in Neu-Hohenschönhausen im Bezirk Lichtenberg, 6,00 Euro im Neuköllner Rudow und 6,20 Euro im mittlerweile fluglärmfreien Tempelhof.

Quelle: Pressemitteilung von Immobilienscout.de vom 31.01.2011

Jan
08

Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen soll die Maklercourtage auch derjenige tragen, der den Makler bestellt. Eine entsprechende Regelung soll in das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung Aufnahme finden, schreibt die Fraktion in einem Antrag (17/4202). Ziel ist, dass die vertragliche Abwälzung der Kosten auf den Wohnungssuchenden unwirksam ist. Die Abgeordneten schreiben, den Hauptnutzen durch die Beauftragung einer Maklers habe der Vermieter, da der Makler für ihn Tätigkeiten wie das Inserieren der zu vermietenden Wohnung, Besichtigungen dieser sowie Bonitätsprüfung der möglichen Vertragspartner vornehme und auf diese Weise zu einer schnelleren Wiedervermietung verhilft.

Umgekehrt sei die vertragliche Abwälzung der Maklerprovision auf die Wohnungssuchenden in vielen Ballungsräumen zur Regel geworden. Das bedeute, dass der Wohnungssuchende, obwohl er nicht den Makler mit der Wohnungsuche beauftragt habe, am Ende die Kosten der Provision trägt. Angesichts flexibilisierter Arbeitsverhältnisse und verkürzter Mietverhältnisse bedeute dies im Falle häufiger Umzüge eine erhebliche Mehrbelastung von Arbeitnehmern durch die Maklercourtage, finden die Grünen.

Quelle: Deutscher Bundestag

Dez
29

Die Mieten in Deutschland steigen auch 2010 weiter an. Dem IVD-Wohnpreisspiegel zufolge bezahlen Mieter bei Neuvermietung für Neubauwohnungen je nach Wohnwert bis zu 2,5 Prozent mehr. „Seit über einem Jahrzehnt nimmt die Neubautätigkeit kontinuierlich ab, das aktuelle Mietpreiswachstum ist die logische Konsequenz“, erklärt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD.

Mietpreissteigerungen in allen Kategorien
Zwischen 1,4 Prozent und 2,2 Prozent liegen die Mieten für eine Bestandswohnung über den Preisen vom Vorjahr. Kostete der Quadratmeter einer Wohnung aus der Vorkriegszeit mit drei Zimmern, etwa 70 Quadratmetern Wohnfläche und einfachem Wohnwert 2009 noch durchschnittlich 3,90 Euro, müssen Mieter 2010 bereits 4 Euro pro Quadratmeter bezahlen. Am teuersten sind die Wohnungen dieser Kategorie in München. Dort werden durchschnittlich 8,90 Euro für einen Quadratmeter gezahlt. In Dresden sind es immer noch 4,50 Euro und in Leipzig 3,80 Euro.
Den geringsten Anstieg verzeichnen Wohnungen mit einem Baujahr bis 1949 und mit gutem Wohnwert (1,4 Prozent). „Insgesamt konnten in keiner Kategorie Preisrückgänge gemessen werden“, stellt Kießling fest.

Bei den Neubauwohnungen mit mittlerem Wohnwert stieg der Quadratmeterpreis binnen Jahresfrist von durchschnittlich 6,26 Euro auf 6,41 Euro (2,4 Prozent). Am teuersten sind die Mieten auch hier in der bayrischen Hauptstadt mit einem Quadratmeterpreis von 11,60 Euro. In Stuttgart und Heidelberg zahlt der Mieter 11 Euro pro Quadratmeter und in Hamburg 10,20 Euro. Auch Neubauwohnungen mit gutem Wohnwert konnten insgesamt um rund 2,3 Prozent zulegen. „Der Bedarf kann bei den derzeit niedrigen Baufertigstellungszahlen einfach nicht gedeckt werden“, meint Kießling.

Mittelgroße Städte sind Spitzenreiter
Im Städtevergleich wurden in Kommunen mit einer Einwohnerzahl zwischen 200.000 und 300.000 die größten Anstiege erfasst. „An Standorten, an denen 2009 für eine Bestandswohnung mittleren Wohnwertes und einem Baujahr nach 1949 noch durchschnittlich 5,62 Euro pro Quadratmeter bezahlt wurden, kostet ein Quadratmeter heute schon 5,92 Euro“, beschreibt Kießling die jüngsten Veränderungen. In Halle (Saale) zahlt der Mieter beispielsweise 5,50 Euro für den Quadratmeter. Genau 6 Euro sind es derzeit durchschnittlich in Erfurt und in Wiesbaden werden im Schnitt sogar Quadratmeterpreise von 7,70 Euro erzielt. Auch die Mietpreise für Neubauwohnungen mit mittlerem Wohnwert stiegen in mittelgroßen Städten. Pro Quadratmeter wurden hier im Schnitt 7,05 Euro berechnet. Im Vorjahr waren es noch 6,78 Euro.

Eine ähnliche Entwicklung beobachtet der IVD in Städten mit mehr als 300.000 Einwohnern. Dort stiegen die Mieten im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Prozent bis 2,5 Prozent. So beläuft sich der Quadratmeterpreis für eine Wohnung mit gutem Wohnwert, die nach 1948 gebaut wurde, in Stuttgart aktuell auf durchschnittlich 9,70 Euro. Spitzenreiter bei den Mietpreisen ist wie im Vorjahr München mit 12,10 Euro pro Quadratmeter. Nur leichte Zuwächse gab es dagegen in Städten mit weniger als 30.000 Einwohnern. Dort erzielten mit knapp einem Prozent vor 1948 fertig gestellte Wohnungen mit einfachem Wohnwert die größten Mietpreissteigerungen.

Neubautätigkeit bleibt hinter dem Bedarf zurück
Wie schon im vergangenen Jahr sieht der IVD die steigenden Mieten in den rückläufigen Baufertigstellungszahlen begründet. Einer Analyse des Center for Real Estate Studies zufolge nahm das Wohnungsangebot 2009 nur um 102.000 Einheiten zu und bleibt damit hinter dem vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung errechneten Neubedarf von 195.000 deutlich zurück. „Der erhöhte Wohnungsbedarf ist zum großen Teil auf die steigenden Haushaltszahlen in Mittel- und Großstädten zurückzuführen“, ergänzt Schick. Zudem wachse auch der Flächenbedarf pro Person.

Über den IVD-Wohnpreisspiegel 2010
Der Preisspiegel, der beim IVD unter www.ivd-webshop.net in gedruckter Form bestellt werden kann, erfasst die Entwicklung des Wohn-Immobilienmarktes in rund 390 Städten der Bundesrepublik. Grundlage für die Angaben bilden aktuelle Marktpreise aus dem 2. und 3. Quartal des Jahres 2010. Der Preisspiegel kostet 75 Euro.

Quelle: Pressemitteilung des IVD vom 06.12.2010

Jun
15

Der materielle Schaden durch Einmietbetrüger kann für Vermieter schnell zur Existenzbedrohung werden. Selbst bei klaren Fällen vergehen bis zur Räumung der Wohnung häufig bis zu 18 Monate. „Die Mietschulden wachsen währenddessen weiter und können bis zu 25.000 Euro und mehr betragen“, so der Präsident des IVD Jens-Ulrich Kießling. Der Immobilienverband IVD hat deshalb jetzt einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Verfahrensdauer und den Zeitraum bis zur tatsächlichen Räumung der Wohnung verkürzen soll.

Der IVD greift mit seinen Vorschlägen den Begriff von „Mietnomaden“ auf, wie ihn die vorherige Bundesregierung definiert hat. „Wir möchten das Mietnomadentum ausschalten und nehmen die Bundesregierung beim Wort. Daher suchen wir jetzt den Dialog mit der Politik und stellen unsere Lösungsvorschläge zur Diskussion“, so Kießling in einer Pressemitteilung des Immobilienverbands.

Der Gesetzentwurf der vom IVD gemeinsam mit der Kanzlei Bethge ausgearbeitet hat enthält unter anderem folgende Vorschläge:

- die Nichtzahlung der Mietsicherheit wird neuer gesetzlicher Kündigungsgrund.
- eine Mietsicherheit wird bei Verzug mit Teilraten insgesamt fällig.
- die 2-monatige „Schonfrist“ läuft bereits ab Zugang der Kündigung.
- die „Güteverhandlung“ ist obligatorisch und soll spätestens drei Wochen nach Klageerhebung stattfinden.
- die Zahlung der Nutzungsentschädigung ist Bedingung einer Räumungsfrist.
- auch der Wohnraummieter kann sich durch notarielle Urkunde der Vollstreckung unterwerfen.
- die „Berliner Räumung“ wird zur gesetzlich geregelten Option.
- bei Zahlungsverzug zu Beginn des Mietverhältnisses wird eine einstweilige Räumungsverfügung möglich.
- Anberaumung und Durchführung des Räumungstermins sind fristgebunden.
- für eine neue Unterkunft werden staatliche Transferleistungen erst nach Beendigung des bisherigen Mietverhältnisses gewährt.
- staatliche Transferleistungen müssen stets direkt an den Vermieter gezahlt werden.

IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling sieht durch den Vorschlag auch die Rechte der Mieter hinreichend gewahrt: „Unser Gesetzentwurf ist sozialverträglich und ausgewogen, weil er am sozialen Charakter des geltenden Mieterschutzes nichts ändert.“

Jun
15

Wie der BGH (Urteil v. 9.6.2010, VIII ZR 294/09) urteilte, dürfen Wohnungsmieter, der die Renovierungspflichten übernommen hat, diese Arbeiten auch selbst vornehmen. Eine Klausel, nach der der Mieter die Schönheitsreparaturen “ausführen lassen muss”, ist nach Ansicht des BGH unwirksam.

Die Mieter einer Münchener Wohnungsgesellschaft hatten in ihrem Mietvertrag folgende Klausel zu Schönheitsreparaturen stehen: „Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen, wie z. B. das Kalken, Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen und die Behandlung der Fußböden, der Fenster und der Türen, in der Wohnung ausführen zu lassen, (…)” Nach dem Auszug im September 2007 hinterliessen die Wohnungsbieter die Wohnung scheinbar nicht renoviert. Die klagende Wohnungsgesellschaft begehrte deshalb unter anderem Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen in Höhe von 7.036,35 €. Der BGH wies die Klage nun ab.

Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die formularvertragliche Überwälzung der nach dem Gesetz dem Vermieter obliegenden Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter grundsätzlich zulässig. Allerdings ist es allgemein üblich, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in Eigenleistung ausführen kann – gegebenenfalls durch Hinzuziehung von Verwandten und Bekannten. Wird ihm diese Möglichkeit genommen, benachteiligt die Renovierungspflicht den Mieter unangemessen. Denn Schönheitsreparaturen sind – gleich ob sie der Mieter oder der Vermieter durchführen muss – lediglich fachgerecht in mittlerer Art und Güte auszuführen. Das setzt aber nicht zwingend die Beauftragung einer Fachfirma voraus.

Die gesamte Urteilsbegründung zum Urteil vom 9.6.2010, Az. VIII ZR 294/09 wird demnächst in der Urteilsdatenbank des BGH verfügbar gemacht. Per Pressemtteilung wurde die Entscheidung veröffentlicht.