Alle Beiträge zum Thema'Immobilienmakler'

Sep
27

Die Eurokrise hat die Nachfrage nach Immobilien steigen lassen. Das merken auch die Maklerunternehmen. Denn viele Käufer und Verkäufer von Immobilien holen sich für den Transaktionsprozess Hilfe, um kein Risiko einzugehen. Das Problem: Die Berufsbezeichnung Immobilienmakler ist nicht geschützt. In Deutschland kann sich jeder so nennen, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Eine fachliche Qualifikation ist dafür nicht nötig. Doch der Beruf ist sehr komplex. Eine falsche Beratung kann die Betroffenen viel Geld kosten. Die PlanetHome AG rät daher, bei der Wahl eines Immobilienmaklers auf konkrete Punkte zu achten.

Wer im Immobiliengeschäft einen Makler als Berater hinzuzieht, will sich Zeit, Nerven und Geld sparen. Dies gelingt aber nur, wenn der Makler seriös und kompetent ist und sich auf seinen Beruf versteht. Das ist nicht automatisch der Fall, denn in Deutschland kann sich jeder als Makler bezeichnen, der eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) besitzt. Benötigt werden hierzu ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, eine Unbedenklichkeits-bescheinigung vom Finanzamt und Bescheinigungen, dass kein Eintrag in der Schuldnerliste vorliegt und kein Konkursverfahren anhängig ist. „Der Nachweis gesonderter Sach- oder Fachkunde ist für diese Erlaubnis nicht nötig“, erläutert Robert Anzenberger, Vorstand der PlanetHome AG. Der Immobilienexperte sieht darin ein großes Problem: „Der Maklerberuf ist äußerst komplex – er geht weit darüber hinaus, Besichtigungen durchzuführen.“ Anzenberger rät daher, bei der Wahl des Maklers zunächst auf die Ausbildung zu achten: „Denn nur, wenn er sein Handwerk gründlich gelernt hat, ist ein Immobilienvermittler in der Lage, fundierte Informationen über Zustand und Wert eines Objektes abzugeben.“ Darüber hinaus könne er den jeweiligen Standort der Immobilie sowie die allgemeine Marktsituation einschätzen. Maklerrecht, Notarrecht, Grundbuchrecht und Vertragsrecht seien ihm ebenfalls nicht fremd. „Außerdem weiß ein gut ausgebildeter Makler genau, was sich hinter Abkürzungen von Fachbegriffen wie GFZ, GRZ, WEG, BauNVO oder EnEV verbirgt“, so Anzenberger weiter. Dies alles sei wichtig, um sowohl Käufer als auch Verkäufer kompetent und ausführlich beraten zu können.

Des Weiteren sei darauf zu achten, ob der ImmobiliemMakler Respekt vor dem Eigentum anderer erkennen lasse. Für Anzenberger ist das neben der Ausbildung die Basis des Maklerberufes. „Denn Immobilien haben nicht nur einen hohen Sachwert – sie haben auch einen emotionalen Wert für uns Menschen“, erläutert der Experte. „Ein seriöser, kompetenter Makler weiß, dass Häuser, Wohnungen und Grundstücke für die meisten Menschen mehr sind als reine Geschäftsgegenstände. Deshalb versteht er sich nicht ausschließlich als Vermittler, sondern eben auch als loyale Vertrauensperson, die sich Zeit nimmt – und Zeit für Entscheidungen gestattet.“

Auch das Verhalten bei einer Besichtigung lässt laut Anzenberger Seriosität und Kompetenz erkennen. Ein Makler sei nicht bloß ‚Türenöffner‘, sondern Moderator und ‚Bindeglied‘ zwischen Käufer und Verkäufer. „Bevor es zu einer Besichtigung kommt, hat er sich daher über die Immobilie ausreichend informiert. Er kennt ihren Zustand, weiß über eventuell erforderlichen Renovierungsbedarf Bescheid und kann über Vor- und Nachteile des Objektes Auskunft geben.“

Ein Punkt ist Anzenberger besonders wichtig: Vertrauen. „Immobilien haben einen hohen Stellenwert für uns Menschen. Sie bilden unser Zuhause, und wir verbringen dort einen großen Teil unseres Lebens. Für viele ist die Immobilie zudem das ganze Vermögen, das sie besitzen.“ Sowohl Kauf als auch Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder Grundstücks seien also weitreichende Entscheidungen. Deshalb ist die menschliche Komponente für den PlanetHome Vorstand nicht zu vernachlässigen. Sie zähle bei der Maklerwahl genauso wie bei der Wahl eines Anwalts oder Arztes. „Zwar sagt die persönliche Sympathie nichts über die Fachkenntnis aus – aber sie schafft Vertrauen.“ Und Vertrauen sei im Immobiliengeschäft ebenso wichtig wie bei den Themen Recht und Gesundheit.

Quelle: Pressemitteilung der Planethome AG vom 14.September 2011

Sep
08

Das Makler-Ranking für Immobilienmakler von “immobilienmanager”: BNP Paribas Real Estate erringt den Spitzenplatz im gewerblichen Segment, beim Wohnen trägt die Sparkassen-Finanzgruppe/LBS den Sieg davon.

Den Siegerkranz des Makler-Rankings von “immobilienmanager” darf sich BNP Paribas Real Estate aufsetzen. Die Berater-Tochter der französischen Bank hat im Jahr 2010 den höchsten Nettoumsatz unter den Gewerbemaklern erreicht. Bei den Wohnungsmaklern heißt der Erstplatzierte Sparkassen-Finanzgruppe/LBS. “immobilienmanager” publiziert das Ranking in seiner aktuellen Ausgabe 9-2011. Erstmals wurde die Rangliste in diesem Jahr in die beiden Bereiche Gewerbe und Wohnen gesplittet.

Für die Vermittlerbranche war 2010 ein gutes Jahr. Die Umsätze zogen im Vergleich zu 2009 deutlich an, wie die Zahlen des Rankings belegen. Besonders auffällig ist der Einzelhandelsspezialist Lührmann, der sich 2010 wieder vom drastischen Umsatzeinbruch des Jahres 2009 erholen konnte.

Wohnimmobilien waren im Jahr 2010 die größten Umsatzbringer für Immobilienmakler. Auf einen Netto-Umsatz von fast 278 Millionen Euro kam die Sparkassen-Finanzgruppe/LBS, gefolgt von Engel & Völkers mit 77 Millionen Euro. Mit Gewerbeobjekten machte BNP Paribas Real Estate einen Umsatz von knapp 67 Millionen Euro, der Zweitplatzierte Jones Lang LaSalle erreichte 64 Millionen Euro.

Quelle: Pressemitteilung der Immobilien Manager Verlag IMV GmbH & Co. KG vom 07.09.2011

Sep
01

Wenn ein Immobilienmakler einen Kunden wider besseren Wissens zum überstürzten Immobilienkauf verleitet, dann muss er für spätere finanzielle Verluste des Auftraggebers haften. Dies urteilte das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil aus dem Juni 2011 (Az. I-18 –w 11/11)

Dem Urteil zufolge kann ein Makler aufgrund einer Beratungspflichtverletzung haften, wenn er den Auftraggeber zu einem unvorteilhaften und überstürzten Vertragsabschluss verleitet. Das kann der Fall sein, wenn der Makler dem Auftraggeber in dem Entschluss zum Kauf einer neuen Immobilie bestärkt, die der Auftraggeber nur mit dem Verkauf einer anderen Immobilie finanzieren kann und der Makler den objektiv ungesicherten Verkauf der anderen Immobilie als problemlos realisierbar darstellt. Ist seine Beratung fehlerhaft, hat er dann als Makler für die nachteiligen Folgen des weiteren Kaufvertrages einzustehen, wenn sie auf den unterbliebenen Verkauf der ersten Immobilie zurückzuführen sind. Dass der Käufer einer Immobilie im Verhältnis zum Verkäufer das Risiko einer der Finanzierung des Kaufpreises zu tragen hat, entlastet den fehlerhaft beratenden Makler dabei nicht.

In dem entschiedenen Fall beauftragte die Besitzerin eines größeren Hausgrundstücks einen Immobilienmakler mit dem Verkauf Grundstücks. Der Vermittler ermittelte einen Verkaufswert von 650.000 Euro, schlug der Eigentümerin aber zugleich vor, für 450.000 Euro eine andere, von ihm gemakelte Immobilie zu erwerben. Der Deal gefiel der Kundin und sie unterzeichnete umgehend den Kaufvertrag, obwohl das von ihr zu veräußernde Grundstück bislang noch keinen Käufer gefunden hatte. Da die Klägerin auch in der Folge keinen Käufer für ihr Grundstück fand, entstanden ihr wegen des Kaufs der anderen Immobilie große finanzielle Verluste. Für den entstandenen Schaden machte die Eigentümerin den Makler verantwortlich. Obwohl der Immobilienmakler wusste, dass das für den Kauf notwendige Geld nur durch den vorherigen Verkauf des fraglichen Grundstücks erzielt werden konnte, drängte er seine Kundin zum Kauf des anderen Objektes. Die vom Makler in Aussicht gestellte Zeitspanne für den Verkauf sei viel zu kurz gewesen.

Das OLG folgte in der Klägerin in seinem Urteil. Der Makler habe den Verkauf des Grundstücks zu dem von ihm geschätzten Preis als sicher hingestellt. Damit hatte er die Klientin getäuscht und in die Irre geführt. Durch die Argumentation des Immobilienmaklers sah sich die Kundin bestärkt, die zweite Immobilie sofort zu erwerben, obwohl der Ankauf durch keine weiteren Vermögenswerte gedeckt war. Da dem Makler diese Tatsache bekannt war, habe er wissentlich seine Auftraggeberin in die Pleite getrieben und gleichzeitig seine Pflicht verletzt, die Interessen des Kunden im Rahmen des Zumutbaren zu wahren.

Das Urteil mit umfassender Urteilsbegründung ist auf den Webseiten des Justizministeriums von NRW verfügbar.

Aug
23

Wichtigste Kriterien für Makler beim Besichtigungstermin: Berufsstatus des Interessenten und eigene Intuition/ Potentielle Mieter können mit guter Vorbereitung und Pünktlichkeit punkten – so das Ergebnis der Studie Marktmonitor Immobilien 2011 von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, und Prof. Dr. Kippes von der Hochschule Nürtingen-Geislingen

Nürnberg, 18. August 2011. Makler vertrauen ihrer Intuition: 81 Prozent beurteilen Zuverlässigkeit und Solvenz der Interessenten beim Besichtigungstermin nach ihrem Bauchgefühl. Das ergibt die repräsentative Studie Marktmonitor Immobilien 2011 von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, und Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule Nürtingen-Geislingen. Noch wichtiger als die subjektive Einschätzung ist jedoch der Berufsstatus des potentiellen Mieters. 85 Prozent der Makler lassen sich davon beeinflussen, ob dieser selbstständig, verbeamtet oder angestellt ist.

Der erste Eindruck zählt
Wie seriös ein Kunde ist, machen Makler an verschiedenen Merkmalen fest: 84 Prozent achten darauf, wie gut sich ein Interessent auf den Besichtigungstermin vorbereitet. Für 80 Prozent spielt die Pünktlichkeit des potentiellen Mieters eine wichtige Rolle. Ist derjenige nicht bei der Sache, kann es sich ebenfalls auf die Einschätzung des Maklers auswirken. 66 Prozent der Immobilienprofis beobachten, wie konzentriert ein Kunde beim ersten Termin ist.

Abbruch von Kundenkontakten
Machen sie mit einem Kunden schlechte Erfahrungen, scheuen sich 76 Prozent der Makler nicht, den Kontakt abzubrechen. Die häufigsten Gründe dafür sind unrealistische Preisvorstellungen oder unsachliches und unverschämtes Auftreten. Auch mangelnde Bonität und Unzuverlässigkeit können zum Abbruch des Kundenkontakts führen.

Über den Marktmonitor Immobilien 2011
Der Marktmonitor Immobilien 2011 ist eine repräsentative Studie von immowelt.de in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule Nürtingen-Geislingen. Die Daten für die Studie wurden innerhalb des Immobilien-Professional-Panels (IPP) der Immowelt AG erhoben, dem ersten deutschen Profi-Panel für Marktforschung in der Immobilienbranche. Am IPP nehmen ausschließlich Fachleute aus der Immobilienwirtschaft teil. Für den Marktmonitor Immobilien 2011 wurden 397 zufällig ausgewählte Makler aus ganz Deutschland befragt.

Quelle: Pressemitteilung der Immowelt AG vom 18.August 2011

Mai
17

Obwohl der Immobilienmarkt boomt wie nie zuvor, verkaufen private Eigentümer ihre Immobilien oft unter dem tatsächlichen Marktwert. „Privatverkäufern fehlt meist der Marktüberblick. Hinzu kommen Fehler in den Verkaufsunterlagen, bei der Präsentation der Objekte und Mängel in den Kaufverträgen“, erklärt Robert Anzenberger vom Immobiliendienstleister PlanetHome. In den meisten Fällen können private Immobilienbesitzer deutlich höhere Erträge erzielen, wenn sie durch seriöse Makler unterstützt werden. Dennoch verzichten viele darauf, weil sie Mehrkosten befürchten.

Viele Menschen wickeln nur einmal im Leben einen Immobilienverkauf ab. Umso wichtiger ist es, dass dabei keine Fehler unterlaufen. Schließlich gilt es, schnellstmöglich einen optimalen Verkaufserlös zu erzielen – und spätere Forderungen auszuschließen. „Der Schlüssel ist ein durchdachter Verkaufsprozess“, sagt Anzenberger. Der Immobilienexperte empfiehlt, anhand einer Zielgruppenanalyse ein individuelles Marketingkonzept zu erstellen. „So lassen sich Streuverluste vermeiden und die Immobilie wird nur den Interessenten präsentiert, die tatsächlich als potentielle Käufer in Frage kommen“, rät Anzenberger. Privatpersonen, die die Immobilie auf eigene Faust verkaufen, präsentieren ihr Objekt häufig lediglich im Internet und erreichen so ihre eigentliche Zielgruppe wenn überhaupt nur zufällig. Maklerbüros hingegen nutzen verschieden Medien und Präsentationsmöglichkeiten, die auf die Immobilie zugeschnitten sind, um ein optimales Verkaufsergebnis zu erzielen.

Unerlässlich sind vollständige und detaillierte Verkaufsunterlagen, mit Hilfe derer sich potentielle Käufer ein umfassendes Bild der Immobilie machen können. „Auf diese Weise kommt es nur zu Besichtigungen, wenn seitens der Käufer ein ernsthaftes Interesse besteht. Das spart allen Seiten Geld. Zielgerichtete Vermarktung statt Besichtigungstourismus lautet die Devise“, sagt der PlanetHome-Vorstand.

Wenn Privatpersonen ihre Immobilie verkaufen, setzen sie zudem häufig den Verkaufspreis entweder zu hoch oder zu niedrig an – weil ihnen Vergleichs- und Erfahrungswerte fehlen. Auch die persönliche Verbindung zum Objekt sorgt dafür, dass Privatpersonen selten eine realistische Bewertung vornehmen. Makler kennen den Markt sehr genau. Durch ihr Wissen auch um Mikrolagen sind sie nicht nur in der Lage, die Baubeschaffenheit der Immobilie sondern auch den Standort neutral zu bewerten.

Große Schwierigkeiten bereitet vielen privaten Eigentümern nichtzuletzt die Kaufabwicklung. Auch hier können qualifizierte Makler unterstützend zur Seite stehen. Sie bereiten Verkaufsgespräche vor und arbeiten Kaufverträge aus und schützen Eigentümer so vor vermeidbaren Klauseln. „Immobilieneigentümer sollten nicht davor zurückschrecken, ihren Makler auch beim Notartermin mit hinzuzuziehen. Für einen professionellen Makler versteht sich dieser Service meist von selbst – ebenso wie die Nachbetreuung der Eigentümer“, erläutert Anzenberger.

Quelle: Pressemitteilung der Planethome AG vom 11.05.2011

Mrz
10

In einem spürbar lebhafteren Wohnungsmarkt verzeichnen die zehn LBS-Immobiliengesellschaften (LBS-I), die größte Maklergruppe Deutschlands, mit 31.500 verkauften Immobilien im Wert von über 4,5 Milliarden Euro für 2010 wie schon im Vorjahr ein Wachstum von 10 Prozent. Insgesamt ist das Vermittlungsergebnis mit Abstand das beste des Jahrzehnts. “Im wichtigsten Bereich, bei Einfamilienhäusern, wurde mit 14.500 Objekten sogar ein absoluter Rekord erreicht”, hob LBS-Verbandsdirektor Hartwig Hamm hervor. Neun von zehn Angeboten für Eigenheime und Eigentumswohnungen kämen zwar aus dem Bestand. Erstmals nach vielen Jahren sei jedoch auch wieder ein Anstieg beim Kauf von Neubauten zu verzeichnen.

Der Wohnungsmarkt hat sich nach LBS-Angaben in Deutschland ganz anders entwickelt als in vielen Ländern, wo Preisblasen geplatzt seien und jetzt anhaltendes Überangebot herrsche. Hierzulande habe sich bereits 2009 abgezeichnet, dass die Wohnungsnachfrage gestärkt aus der Krise hervorgeht. Mit der Wirtschafts- und Arbeitsmarktbelebung würden nun vermehrt die günstigen Finanzierungsbedingungen zum Kauf von Immobilien genutzt. Das gilt inzwischen auch für Mietobjekte, die wieder als sichere und ertragreiche Anlage geschätzt werden, nach wie vor aber auch für das selbstgenutzte Wohneigentum, das sich nach den Worten des LBS-Sprechers in der Krise besonders bewährt habe und attraktiver denn je sei.

Vor allem Gebrauchtobjekte mit ihrer vielfach guten Lage in gewachsenen Strukturen verkauften sich nach wie vor auch über den Preis. So habe im Jahr 2010 ein Eigenheim aus dem Bestand im Schnitt knapp 150.000 Euro gekostet, für Eigentumswohnungen habe der Durchschnittspreis bei rund 92.000 Euro gelegen. “Die Zeit der Schnäppchen bei den Gebrauchtimmobilien geht jedoch zu Ende, denn ihre Preise sind zuletzt weiter angestiegen, und zwar nach unseren Marktdaten um zwei bis vier Prozent gegenüber dem Vorjahr,” so Hamm.

Noch allerdings ist nach Hamms Worten der Preisabstand zu Neubauobjekten im LBS-I-Angebot beträchtlich und bietet fast überall gute Einstiegsbedingungen auch für Normalverdiener. Dagegen seien neue Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem Durchschnittspreis von deutlich über 250.000 Euro vermittelt worden, also um mehr als zwei Drittel teurer als gebrauchte Eigenheime. Neue Eigentumswohnungen wiesen im Schnitt mit gut 195.000 Euro sogar mehr als doppelt so hohe Preise auf wie Bestandsobjekte. Allerdings böten Neubauten insbesondere bei der energetischen Qualität erhebliche Vorteile, und sie entstünden zunehmend in den attraktiven Ballungsregionen. Bei den Preisvorteilen der Gebrauchtimmobilien sei zudem zu beachten, dass auf die Käufer häufig in diesem Zusammenhang Modernisierungsaufwand zukomme.

Für 2011 sieht der LBS-Sprecher gute Anzeichen für eine Fortsetzung der positiven Entwicklung. Sobald den Kaufinteressenten klarer werde, dass die Immobilienangebote knapper bzw. tendenziell teurer werden und auch die Zinsen eher steigen als sinken, dürften sie die in den letzten Jahren noch gezeigte Zurückhaltung aufgeben. “Außerdem ist vielen noch gar nicht so richtig bewusst, dass der Staat sie über Wohn-Riester-Zulagen und -Steuervergünstigungen beim Bau oder Kauf mit hohen fünfstelligen Beträgen unterstützt, und dies ohne dass es Einkommensgrenzen gäbe”, schließt Hamm.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen vom 10.03.2011

Feb
24

Laut einer Studie der PlanetHome AG können sich 84,6 Prozent aller Deutschen vorstellen, ihre Immobilie über einen Makler zu verkaufen. „Dennoch zieht nur jeder zweite Immobilienverkäufer tatsächlich einen Makler hinzu, wenn er sein Objekt veräußert. Viele scheuen hohe Kosten und wollen sich nicht binden“, weiß Robert Anzenberger, Vorstand des Immobilienvermittlers PlanetHome AG. Dabei spart der Maklereinsatz Zeit und kann den Verkaufserlös verbessern – wenn Makler und Maklervertrag passen.

„Wird ein Immobilienmakler beauftragt, kommen Verträge zum Einsatz. Man unterscheidet zwischen dem qualifizierten Alleinauftrag, dem Alleinauftrag oder dem Mitvertrieb“, erläutert Anzenberger. Der qualifizierte Alleinauftrag eignet sich für alle, die ihre Immobilie schnellstmöglich zum besten Preis verkaufen wollen und die sicher gehen möchten, dass der Verkauf durch den Makler forciert wird. Bei dem Modell kümmert sich ausschließlich der Immobilienmakler um die Veräußerung. Beim qualifizierten Alleinauftrag ist eine so genannte Individualvereinbarung nötig. In der schließt der Verkäufer mit einer Hinzuziehungsklausel einen Eigenverkauf aus. „Natürlich kann der Verkäufer einige Interessenten namentlich von der Klausel ausschließen. An diese könnte er dann selbst veräußern“, erläutert Anzenberger.

Beim Alleinauftrag, der ebenfalls häufig vorkommt, gibt es keine Individualvereinbarungen. Beim so genannten Mitvertrieb indes kann der Verkäufer der Immobilie so viele Makler beauftragen wie er möchte. Anzenberger: „Der Mitvertrieb ist aber nicht sinnvoll. Die Anzahl der Makler erhöht nicht automatisch die Anzahl der Kaufinteressenten.“ Im Gegenteil: Wie viele Köche den Brei verderben, verderben viele Makler den Verkauf. Wird das Objekt von verschiedenen Maklern in Zeitungen und Internetportalen offeriert, führt dies bei Käufern zu Skepsis. Nicht selten kommt es sogar vor, dass ein und dasselbe Objekt mit unterschiedlichen Preisen, Daten oder Grundrissen angeboten wird, was potenzielle Käufer noch stutziger macht.

Maklerpflichten:

Sowohl Alleinaufträge als auch qualifizierte Alleinaufträge enthalten stets die Pflichten des Maklers. Dazu zählen laut PlanetHome beispielsweise:

· Besichtigung der Immobilie zur Datenaufnahme
· Erstellung von Innen- und Außenfotos
· Geocodierung der Objektdaten
· Ermittlung des Kaufpreises
· Exposéversand an vorgemerkte Kunden
· Koordinierung und Durchführung von Besichtigungen
· Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages
· Begleitung zum Notartermin

Vorsicht walten lassen sollten Immobilienverkäufer vor Klauseln, die Entschädigungszahlungen bei einem Nichtverkauf beinhalten. Denn: Die Maklerdienstleistung ist grundsätzlich erfolgsabhängig. „Manchmal kommt es vor, dass Makler pro forma und pauschal 500 Euro Aufwandsgebühren verlangen. Diese werden dann bei Verkauf zwar zurückerstattet, bei Nichterfolg jedoch einbehalten. Diese Praxis ist nicht üblich“, warnt Anzenberger. Wenn ein Makler erkennt, dass ein Objekt in einer Region zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht verkaufbar ist, sollte er dies dem Verkäufer ehrlich mitteilen.

Statt versteckte Gebühren berappen zu müssen, sollten sich Verkäufer lediglich auf Provisionen einlassen. Üblich sind Provisionszahlungen, die je nach Bundesland zwischen 3 bis 6 Prozent (zzgl. Mwst.) des Verkaufspreises liegen. „Die Provisionsregelung unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In Berlin, Hamburg oder Hessen begleicht der Käufer die Provision. Am fairsten scheint die Variante, bei der die Courtage geteilt wird. So ist es in Bayern üblich, dass Käufer und Verkäufer jeweils drei Prozent zahlen“, erläutert Anzenberger.

Quelle: Pressemitteilung der PlanetHome AG vom 22.02.2011

Feb
17

 Im Gegensatz zu anderen Institutionen der Branche, wertet die Deutsche ImmobilienberaterVerbund (DIV) GmbH die Ablehnung der Bundesregierung, Maklergebühren gesetzlich zu regeln, als nicht positiv. Dessen Geschäftsführer Raimund Wurzel begründet dies: “Nahezu alle Länder in Europa sowie vorbildhaft USA und Kanada haben ihr Maklergewerbe und die damit zusammenhängende Maklerprovision durch Gesetze und Vorschriften geregelt. In diesen Staaten werden fast 100 Prozent der Immobilientransaktionen über Immobilienmakler abgewickelt, die ein hohes Ansehen genießen. Als eines der wenigen europäischen Länder hat Deutschland keine solche Regelung – obwohl wir die gleichen Strukturen aufweisen. Um dem Schutz- und Sicherheitsbedürfnis der Verbraucher Rechnung zu tragen, ist es meiner Ansicht nach notwendig, auch in Deutschland eine bundesweit einheitliche Anpassung an die europäische Dienstleistungsrichtlinie einzuführen – analog der Finanzdienstleister.”

Eine qualitative Zulassungsregelung für Makler zur Eröffnung eines Immobilienbüros sei sinnvoll und stelle keine Einschränkung der Gewerbefreiheit dar. Schließlich dürften auch Selbstständige – wie beispielsweise Kfz-Betriebe oder Friseure – ihre Geschäftstätigkeit nur aufnehmen, wenn sie einen Meisterbrief vorweisen können. Dies diene zur Sicherheit der Kunden und stärke das Vertrauen in die Dienstleistung.

Die Freiheit der Wirtschaft ende dort, wo das Schutzbedürfnis der Verbraucher berührt werde. Zu diesem sicherheitsrelevanten Bereich gehören laut Wurzel auch die Vermögenswerte der Bürger – vor allem wenn es sich um größere Summen handele, wie es langläufig in Verbindung mit Immobilien der Fall sei. In der Vergangenheit hätte sich gezeigt, dass eine Regulierung nicht dem Markt alleine überlassen werden könne.

Seit vielen Jahren fordern Makler eine gesetzliche Regelung zur Ausbildung und Zulassung, so Wurzel. Da die Provisionsfrage in den anderen europäischen Ländern geklärt sei, solle dies auch im deutschen Markt möglich sein. DIV arbeitet überwiegend mit Innenprovision – was sich in der Praxis bereits bewährt hat.

Quelle: Pressemitteilung der ImmobilienberaterVerbund (DIV) GmbH vom 04.02.2011

Jan
08

Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen soll die Maklercourtage auch derjenige tragen, der den Makler bestellt. Eine entsprechende Regelung soll in das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung Aufnahme finden, schreibt die Fraktion in einem Antrag (17/4202). Ziel ist, dass die vertragliche Abwälzung der Kosten auf den Wohnungssuchenden unwirksam ist. Die Abgeordneten schreiben, den Hauptnutzen durch die Beauftragung einer Maklers habe der Vermieter, da der Makler für ihn Tätigkeiten wie das Inserieren der zu vermietenden Wohnung, Besichtigungen dieser sowie Bonitätsprüfung der möglichen Vertragspartner vornehme und auf diese Weise zu einer schnelleren Wiedervermietung verhilft.

Umgekehrt sei die vertragliche Abwälzung der Maklerprovision auf die Wohnungssuchenden in vielen Ballungsräumen zur Regel geworden. Das bedeute, dass der Wohnungssuchende, obwohl er nicht den Makler mit der Wohnungsuche beauftragt habe, am Ende die Kosten der Provision trägt. Angesichts flexibilisierter Arbeitsverhältnisse und verkürzter Mietverhältnisse bedeute dies im Falle häufiger Umzüge eine erhebliche Mehrbelastung von Arbeitnehmern durch die Maklercourtage, finden die Grünen.

Quelle: Deutscher Bundestag

Okt
12

Kunden werden in Maklerbüros insgesamt gut beraten, aber bei Objektbesichtigungen präsentieren sich die Mitarbeiter zu häufig mit mangelnden Kenntnissen. Dies ergab eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität. Die Marktforscher analysierten insgesamt 26 Immobilienmakler in den drei Städten Berlin, Hamburg und Köln. Fazit: Der Service ist insgesamt nur befriedigend.

Bei der Beratung zum Verkauf privater Wohnimmobilien in den Maklerbüros sowie am Telefon konnte die Branche hingegen überzeugen und erhielt ein gutes Qualitätsurteil. Positiv wurden von den Testern beispielsweise die meist stilvoll eingerichteten Räumlichkeiten und die motivierten Mitarbeiter beurteilt. Bei jeder fünften Beratung störten allerdings klingelnde Telefone oder Handys.

Schwächen zeigten sich vor allem bei der Besichtigung von Immobilien. “Bereits die Terminvereinbarung gestaltete sich recht schwierig”, so Bianca Möller, Geschäftsführerin des Deutschen Instituts für Service-Qualität. “In fast 80 Prozent der Fälle waren mehrere Telefonate notwendig, bis ein Termin gefunden werden konnte, zudem blieben versprochene Rückrufe teilweise aus. Dies zeugt nicht gerade von großer Flexibilität und hoher Serviceorientierung”, so Möller. Bei vielen Objektbesichtigungen bemängelten die Tester die Kenntnisse der Makler zur Immobilie oder Umgebung. “Detaillierte Auskünfte zur Wärmedämmung etwa konnte nur jeder Dritte geben”, erläutert Serviceexpertin Möller.

Weiteres Manko: Die Beratungsqualität per E-Mail war im Durchschnitt nur ausreichend. Jede dritte E-Mail blieb unbeantwortet. Auf die restlichen Anfragen reagierten die Makler zwar in der Regel innerhalb eines Tages, allerdings gingen sie in zwei Drittel der Fälle nicht vollständig und strukturiert auf das Kundenanliegen ein.
Inhaltlich verständlich waren nur knapp 40 Prozent der Antworten.

In der Gesamtbetrachtung aller getesteten Immobilienmakler erzielte von Poll Immobilien Berlin die Spitzenposition. Stärke des Unternehmens war die sehr gute persönliche Beratung – vor allem die gezielte Analyse der Kundenwünsche und die Kenntnisse der Mitarbeiter bei Objektbesichtigungen. Der Berliner Makler Lanz & Melzer ImmobilienService folgte auf Rang zwei. Das Unternehmen bot die beste Filialberatung und überzeugte durch seine kompetenten und kundenorientierten Mitarbeiter. Der dritte Platz ging an Michael Schick Immobilien in Berlin, wo sowohl im persönlichen als auch im telefonischen Kontakt sehr umfassend beraten wurde.

Zum besten Berliner Immobilienmakler wurde von Poll Immobilien gekürt, zum besten Hamburger Immobilienmakler Haferkamp Immobilien, zum besten Kölner Immobilienmakler Engel & Völkers.

Im Fokus der Untersuchung stand die Beratungsqualität im Bereich “Kauf und Verkauf privater Wohnimmobilien”. Jedes Unternehmen wurde anhand von jeweils vier verdeckten Testbesuchen, zwei in den Büros vor Ort und zwei bei Besichtigungsterminen, eingehend unter die Lupe genommen. Zudem flossen jeweils fünf Tests pro Unternehmen per Telefon, E-Mail und Internet in die Analyse ein. Insgesamt ergaben sich so über 570 Kontakte zu den Maklern.

Quelle: Pressemitteilung des “Deutsches Institut für Service-Qualität” vom 02.10.2010