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BGH: Mieter dürfen Schöhnheitsreparaturen selber machen
Wie der BGH (Urteil v. 9.6.2010, VIII ZR 294/09) urteilte, dürfen Wohnungsmieter, der die Renovierungspflichten übernommen hat, diese Arbeiten auch selbst vornehmen. Eine Klausel, nach der der Mieter die Schönheitsreparaturen „ausführen lassen muss“, ist nach Ansicht des BGH unwirksam. [ad] Die Mieter einer Münchener Wohnungsgesellschaft hatten in ihrem Mietvertrag folgende Klausel zu Schönheitsreparaturen stehen: „Der […]