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BGH: Mieter dürfen Schöhnheitsreparaturen selber machen

Wie der BGH (Urteil v. 9.6.2010, VIII ZR 294/09) urteilte, dürfen Wohnungsmieter, der die Renovierungspflichten übernommen hat, diese Arbeiten auch selbst vornehmen. Eine Klausel, nach der der Mieter die Schönheitsreparaturen „ausführen lassen muss“, ist nach Ansicht des BGH unwirksam. Die Mieter einer Münchener Wohnungsgesellschaft hatten in ihrem Mietvertrag folgende Klausel zu Schönheitsreparaturen stehen: „Der Mieter […]