Der Berliner Senat hat jetzt beschlossen, dass die Grunderwerbssteuer in Berlin von 4,5 auf 5,0 Prozent steigt. Als Stichtag ist der 1. April 2012 geplant. Das bedeutet, dass Immobilien, die ab dem 01. April 2012 in der Bundeshauptstadt gekauft werden dem höheren Grunderwerbsteuer unterliegen. Das Abgeordnetenhaus muss die Grunderwerbsteuererhöhung noch als Gesetz verabschieden.
Nach der Förderalismusreform vor einigen Jahren war Berlin, das erste Bundesland, dass die Grunderwerbsteuer anhob. Nach und nach sind fast alle Bundesländer dem Beispiel gefolgt und haben die Grunderwerbsteuer auf bis zu 5% angehoben. Mit der erneuten Anhebung der Grunderwerbsteuer erhofft sich der Berliner Senat Mehreinnahmen von rund 50 Mio. Euro.
Das Land Rheinland-Pfalz hebt die Grunderwerbsteuer auf fünf Prozent an. Das beschloss der Landtag am Mittwoch (18.Januar 2012) mit den Stimmen von SPD und Grünen. Durch die Anhebung von 1,5 Prozentpunkten sollen rund 100 Millionen Euro pro Jahr mehr in den Landeshaushalt fließen. Die Opposition kritisierte, dass nur das Land, aber nicht die verschuldeten Kommunen von der Anhebung der Grunderwerbsteuer profitierten.
Die Grunderwerbsteuererhöhung soll dazu beitragen, dass die Schuldenbremse bis 2020 umgesetzt werden kann. Finanzminister Carsten Kühl (SPD) betonte, die Mittel kämen der Konsolidierung des Landeshaushalts zugute. Die Erhöhung entspreche weniger als zehn Prozent des gesamten Sparvolumens, der Rest werde bei den Ausgaben gekürzt. Elf Bundesländer hätten bereits die Steuer erhöht oder seien dabei.
Bereits im Sommer hatte die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Grunderwerbsteuer um knap 43 % steigen soll. Im Jahr 2010 hat das Land knapp 200 Millionen Euro an Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer verbucht.
Käufer in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sollten rechtzeitig an die Erhöhung der Grunderwerbsteuer denken / Niedrige Zinsen für Immobilienkosten kompensieren Mehrausgaben
Niedersachsen, Bremen, Brandenburg und das Saarland haben es bereits zum Jahreswechsel 2011 getan. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg müssen Immobilienkäufer seit Oktober beziehungsweise November tiefer in die Tasche greifen. Ab 1. Januar und 1. März 2012 erhöhen nun auch Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent. Wer in den beiden Bundesländern ohnehin eine Immobilie kaufen möchte, sollte handeln und Verträge bis 31. Dezember 2011 unterzeichnen. „Besonders bei großen Objekten führt die Erhöhung zu Mehrkosten”, sagt Robert Anzenberger, Vorstand der PlanetHome AG. Allein in Schleswig-Holstein verspricht sich das Finanzministerium Mehreinnahmen von 80 Millionen Euro pro Jahr. Jährlich nehmen die Länder durch die Grunderwerbsteuer deutschlandweit rund 5 Milliarden Euro ein.
„Da es bei Immobilieninvestitionen um große Summen geht, macht sich die Steuererhöhung bemerkbar“, erläutert Anzenberger. Allerdings kommt es auf das Vorhaben an. Bei einer kleinen Eigentumswohnung in Lübeck zum Kaufpreis von 120.000 Euro halten sich die Effekte in Grenzen. Müssen Käufer bis Jahresende 4.200 Euro Grunderwerbsteuer zahlen, sind es ab 1. Januar 6.000 Euro. Kapitalanleger, die jedoch ein Mehrfamilienhaus für 1,3 Millionen Euro erwerben, müssen Mehrkosten von 19.500 Euro kalkulieren.
Insgesamt müssen Immobilienkäufer in Deutschland laut PlanetHome für Kaufnebenkosten je nach Bundesland und Höhe der vereinbarten Maklercourtage bis zu 13 Prozent einrechnen. Neben der Grunderwerbsteuer fallen zwischen 3 und 6 Prozent des Kaufpreises (zzgl. MwSt.) für den Makler sowie rund 1,5 Prozent Gebühren für Notar und Grundbuchamt an. Wer die Immobilie zur Eigennutzung erwirbt, kann bestimmte Anschaffungskosten von der zu versteuerten Summe herausrechnen – wie beispielsweise eine Einbauküche. In diesem Fall kann die Steuerlast etwas gesenkt werden, weil sie nicht für den gesamten Kaufpreis gezahlt werden muss. Allerdings muss bedacht werden, dass die finanzierende Bank dann die nicht anrechenbaren Güter vom regulären Kaufpreis abzieht und sich der Beleihungsauslauf verschlechtert – und damit möglicherweise die Zinsen für den Kredit steigen.
Obwohl die Steueraufwendungen zunehmen, sollten Käufer nach Angaben von PlanetHome nicht übereilt handeln. „Durch einen überstürzten Immobilienkauf kann noch mehr Geld verloren gehen. Zudem sparen Immobilienkäufer seit Monaten bei der Finanzierung. Die durchschnittlichen Finanzierungskosten betragen für einen 200.000 Euro Kredit derzeit rund 30.000 Euro weniger als im fünfzehnjährigen Mittel.
Von 3,5 bis 5 Prozent – die Grunderwerbsteuer ab 2012 im Überblick
• 3,5 Prozent: Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
• 4 Prozent: Saarland
• 4,5 Prozent: Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
• 5 Prozent: Brandenburg, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
Quelle: Pressemitteilung der PlanetHome AG vom 24.11.2011
Die Einnahmen des Landes bei der Grunderwerbsteuer sind in diesem Jahr wegen der Grunderwerbsteuererhöhung deutlich gestiegen. Von Januar bis September betrugen sie 105,4 Millionen Euro, wie Finanzminister Helmuth Markov (Linke) auf eine parlamentarische Anfrage mitteilte. Im Vorjahreszeitraum seien erst 65,6 Millionen Euro eingenommen worden.
Zwischen 2007 und 2010 war das jährliche Aufkommen aus dieser Steuer laut Markov von 157 Millionen auf 86 Millionen Euro gesunken. Zu Beginn dieses Jahres wurde der Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent auf 5 Prozent erhöht.
Die Grunderwerbsteuer wird in Nordrhein-Westfalen zum 1. Oktober 2011 von 3,5 auf fünf Prozent erhöht. Nachdem der Landtag das Gesetz am 20. Juli 2011 verabschiedet hat, erfolgte die Unterzeichnung des Gesetzes durch Finanzminister Norbert Walter-Borjans. „Mit den erwarteten Einnahmen werden wir den Haushalt weiter konsolidieren“, erklärte der Minister.
Mit der Grunderwerbsteuererhöhung folgt Nordrhein-Westfalen den Bundesländern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt.
Käufe ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2011 werden zukünftig mit dem erhöhten Satz besteuert. Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit dem Abschluss des rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrages. Die Übergabe des Grundstücks, die Grundbucheintragung und auch die Kaufpreiszahlung haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer.
Quelle: Pressemitteilung der Finanzverwaltung NRW vom 21.07.2011
Jetzt ist das nächste Land mit einer Grunderwerbsteuererhöhung dran: Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz soll zum 1. März 2012 um anderthalb Punkte auf dann fünf Prozent steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die rheinland-pfälzische Landesregierung 21.Juni beschlossen hat.
Wie nach der Wahl angekündigt wird in dem nun vorliegenden Gesetzentwurf die 43%ige Erhöhung der Grunderwerbsteuer vorangetrieben. Die Hauskäufer und Häuslebauer sollen mit dieser Massnahme um ca. 85 Mio. Euro zusätzlich pro Jahr belastet werden. Im vergangenen Jahr hat das Land knapp 200 Millionen Euro an Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer verbucht. Die neue Landesregierung erhofft sich dagegen einen wesentlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. „Wie in vielen anderen Bundesländern müssen wir diese Steuer erhöhen, um weiter erfolgreich auf dem Konsolidierungspfad zu bleiben. Das haben wir angekündigt und so werden wir es machen. Das Ziel des ausgeglichenen Haushalts bis zum Jahr 2020 behalten wir fest im Blick”, sagte Finanzminister Carsten Kühl.
Mit den Termin zum 01.03.2012 will die Landesregierung den Rheinland-Pfälzern ausreichend Vorbereitungszeit vor der Steuererhöhung geben. „Wir haben bewusst nicht den Jahresbeginn als Datum der Grunderwerbsteuererhöhung gewählt. So hat der Steuerbürger Zeit, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen.” sagt das Finanzministerium.
Die Verlängerung eines Erbbaurechtes unterliegt grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Mit der genauen Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Grunderwerbsteuer beschäftigte sich vor kurzem das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Urteil (2 K 2697/08). Dabei wurde die Vorgehensweise des Finanzamtes untersucht und bewertet. Eine ausführliche Bewertung des Urteils hat die Webseite Rechtlupe.de in einem Artikel herausgearbeitet.
Streitig war, ob bei der Verlängerung eines Erbbaurechts für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (GrESt) der Kapitalwert des Erbbaurechts von dem Zeitpunkt des Zahlungsbeginns (hier: 1. April 2020) auf den Zeitpunkt der Besteuerung (hier: 9. November 2007) abzuzinsen ist. Die Kläger erwarben am 9. November 2007 jeweils die Hälfte des Erbbaurechts an dem Grundstück A-Straße 10 in X. Das Erbbaurecht hatte zu diesem Zeitpunkt eine Laufzeit bis zum 31. März 2020.
Mit notarieller Vereinbarung vom gleichen Tag vereinbarten die Kläger mit der Grundstückseigentümerin eine Inhaltsänderung des Erbbaurechts: das Erbbaurecht wurde bis zum 31. Dezember 2082 verlängert und der von den Klägern an den jeweiligen Eigentümer zu entrichtende Erbbauzins auf jährlich 8.186,00 Euro erhöht. Schuldrechtlich vereinbarten die Beteiligten, dass der Erbbauzins erst ab dem 31. Dezember 2012 in der im Grundbuch gesicherten vollen Höhe zu bezahlen ist. Davor sollten die in § 3 Abs. 4 genannten Beträge zu entrichten sein.
Mit Bescheid vom 3. Januar 2008 setzte der Beklagte (das Finanzamt – FA) die Grunderwerbsteuer für den Kaufvertrag gegenüber den Klägern jeweils auf 4.645 Euro fest. Ebenfalls am 3. Januar 2008 erging gegenüber den Klägern jeweils ein weiterer Grunderwerbsteuerbescheid für die Inhaltsänderung des Erbbaurechts. Damit setzte das FA gegenüber den Klägern die Grunderwerbsteuer auf jeweils 2.582 Euro fest. Bemessungsgrundlage war die Hälfte des Kapitalwerts des Erbbauzinses auf 62 Jahre nach einer Bemessungsgrundlage von (8.168 Euro x 18,066 =) 73.781 Euro. Das Finanzgericht wies die Klage als unbegründet zurück und bestätigte somit die Vorgehensweise des Finanzamtes.
Jetzt ist es auch in Thüringen soweit: das Erfurter Landesparlament hat für 2011 eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5% auf 5% beschlossen. Der Gesetzesentwurf fand in der Parlamentssitzung vom 24.03.2011 im Plenum fraktionsübergreifende Zustimmung. Nur die FDP stimmte gegen den Gesetzentwurf der Linken. Die Landesregierung aber anscheinend „keine Skrupel“, die Belastungen der Bürger zu erhöhen. „Statt endlich zu Sparen setzt die Regierung auf Steuererhöhungen“, schimpft der Fraktionsvorsitzende der FDP im Thüringer Landtag Uwe Barth. Angesichts des massiven Haushaltsdefizits würden so neue Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen, sagte dagegen der Linke-Kommunalexperte Frank Kuschel . Der neue Satz für die Grunderwerbsteuer von fünf Prozent sei angemessen und habe sich bereits in mehreren anderen Bundesländern bewährt.
Die 42%ige Grunderwerbsteuererhöhung soll dem Land Thüringen Mehreinnahmen von 22 Millionen Euro bescheren. Nach aktuellen Zahlen des Finanzministeriums hat Thüringen im vergangenen Jahr insgesamt rund 56,4 Millionen Euro an Grunderwerbssteuer eingenommen. Das waren immerhin elf Prozent mehr als 2011. Bei der Grunderwerbsteuer handelt sich um eine reine Landessteuer.
Ergänzung vom 31.03.2011: Das Gesetz zur thüringer Grundererwerbsteuererhöhung soll nach dessen Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten. Da dies voraussichtlich am 06.April der Fall sein wird, dürfte die neue Grunderwerbsteuer für Kaufverträge gelten, die ab 07. April geschlossen werden.
Der nordrhein-westfälische Landtag debattiert am Freitag über eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer. Grüne und Linke sind dafür, den Steuersatz von derzeit 3,5 auf 5 Prozent zu erhöhen, Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hatte sich bisher jedoch gegen eine höhere Grunderwebssteuer ausgesprochen. Eine solche Grunderwerbsteuererhöhung würde dem klammen Land ein jährliches Einnahmeplus von rund 550 Mio. Euro bescheren. Die Opposition kritisiert die höhere Grunderwerbssteuer, da für junge Familien der Kauf eines Hauses dadurch unerschwinglich werden würde.
Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) kritisiert die geplante Grunderwerbsteuererhöhung: Vor allem der private Hauskäufer werde sich künftig überlegen müssen, ob er sich ein Eigenheim noch leisten kann. “Vielen Familien werden Steine in Form von höheren Anschaffungsnebenkosten in den Weg gelegt”, moniert Daniel Arnold, Regionalbeauftragter des ZIA für Nordrhein-Westfalen. Wie die Immobilien-Zeitung berichtet, stossen die Pläne auch in der Immobilienwirtschaft auf Ablehnung. “Die Kosten für die Immobilienbranche steigen in den vergangenen Jahren zum großen Teil politikgemacht”, sagt Alexander Rychter, der Direktor des VdW Rheinland Westfalen.
Bei nur wenigen Gegenstimmen verabschiedete der brandenburger Landtag am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anhebung der Grunderwerbsteuer in dem ostdeutschen Bundesland. Der Steuersatz für den Immobilienerwerb steigt damit von 3,5 auf 5 Prozent. In Brandenburg gilt ab 2011 damit die bundesweit höchste Grunderwerbsteuer. Gut 30 Millionen Euro Mehreinnahmen sollen durch die Grunderwerbsteuererhöhung in die Haushaltskasse gespült werden. Kritiker befürchten jedoch , dass vor allem Familien mit Kindern der Kauf einen Eigenheims erschwert wird. Für viele würde der Traum von den eigenen vier Wänden platzen. Dagegen würde die höhere Grunderwerbsteuer institutionellen Anleger weniger zu schaffen machen.