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Immobilienkauf – Makler haftet bei Falschberatung für verlustreichen Kauf

Wenn ein Immobilienmakler einen Kunden wider besseren Wissens zum überstürzten Immobilienkauf verleitet, dann muss er für spätere finanzielle Verluste des Auftraggebers haften. Dies urteilte das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil aus dem Juni 2011 (Az. I-18 –w 11/11) Dem Urteil zufolge kann ein Makler aufgrund einer Beratungspflichtverletzung haften, wenn er den Auftraggeber zu einem unvorteilhaften […]