Landgericht Frankfurt weist Klage des Immobilienverbandes IVD gegen iMakler ab

Das Landgericht Frankfurt hat eine Klage des Landesverbandes Nord des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) gegen die iMakler GmbH aus Bad Soden/Taunus in allen Punkten abgewiesen. Der IVD wollte der iMakler GmbH durch das gericht untersagen lassen, die von dem Unternehmen angebotenen Dienstleistungen bei der Vermittlung von Wohnimmobilien als Maklertätigkeit zu bezeichnen.

Damit wollte der IVD in erster Linie sein traditionelles Geschäftsmodell gerichtlich schützen lassen. Das Gericht folgt diesem Ansinnen nicht und sieht die Bezeichnung als „Makler“ als nicht schützenswert an. Eine mögliche Irreführung des Verbrauchers konnte das Landgericht nicht erkennen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt jedoch noch nicht vor.

Harald Blumenauer, Geschäftsführer der iMakler GmbH sieht in dem Urteil (erwartungsgemäß) eine Stärkung des Wettbewerbs auf dem Markt der Immobilienvermittlung. Damit seien die Wahlmöglichkeiten des Verbrauchers verbessert worden.

Die iMakler GmbH bietet Hilfestellungen und Dienstleistungen rund um den Immobilienerwerb für Privatpersonen an. Aufgrund der reduzierten Dienstleistungen und der stärkeren Einbeziehung des Verkäufers kann die iMakler GmbH Pauschalangebote berateits ab knapp unter 1.000 Euro an.

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