Hausverlosung über das Internet ist verboten

Die bayerische Glücksspielaufsicht hat einem Hausbesitzer jetzt untersagt, seine Immobilie über das Internet per Verlosung zu verkaufen. Sollte der Mann die Verlosung nicht bis heute um 16 Uhr eingestellt haben, müsse er ein beträchtliches Zwangsgeld zahlen.

Der Münchner im Internet 48.000 Lose zum Preis von jeweils 19 Euro angeboten. Damit würden 912.000 Euro durch den Verkauf der Lose zusammenkommen. Durch mehrere Quiz-Runden sollte die vorgesehene Teilnehmerzahl von 48.000 zunächst auf 100 verringert werden. Unter den übrig gebliebenen „Gewinnern“ sollten dann das Haus in einem Vorort von München, ein Kleinwagen sowie kleinere Preise verlost werden.

Eine derartige Verlosung verstoße jedoch in mehreren Punkten gegen das geltende Glücksspielrecht, teilte die zuständige Regierung von Mittelfranken in Ansbach mit. Nach Angaben der Behörde kann die erforderliche Erlaubnis für die Verlosung aber nicht erteilt werden. Glücksspiele im Internet seien generell verboten, private Lotterien dürften grundsätzlich nur von gemeinnützigen Veranstaltern und für gemeinnützige Zwecke angeboten werden.

Ein Östereicher hatte in der vergangenen Woche mit einer ähnlichen Aktion für seine 400 Quadratmeter große Villa in Klagenfurt insgesamt 989.901 Euro eingenommen. Um mögliche rechtliche Schritte durch erfolglose Mitspieler zu verhindern, hatte sich der Hausbesitzer zuvor jedoch die Zustimmung des österreichischen Finanzministeriums eingeholt.

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