Grunderwerbsteuer verstößt eventuell gegen Europarecht

Möglicherweise zahlen viele Bauherren zu viel Grunderwerbsteuer. Dieser Auffassung ist das jedenfalls das Finanzgericht Niedersachsen. Nach einem aktuellen Urteil verstößt die derzeitige Praxis, die Grunderwerbsteuer auch auf den Gebäudepreis zu erheben gegen das europäische Recht.

Die Grunderwerbsteuer auf die Bauleistung könnte eine zusätzliche Sonderumsatzsteuer darstellen, da die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Grundstücksanteil sondern auch auf die Bauleistungen inklusive der Mehrwertsteuer erhoben wird. Damit verstößt das deutsche Recht gegen das EU-weite „Mehrfachbelastungsgebot“. Dieses besagt, dass die Bürger nicht doppelt mit der Umsatzsteuer belegt werden dürfen. Bei der Grunderwerbsteuer auf schlüsselfertige Häuser ist dies jedoch der Fall. Die Grunderwerbsteuer auf die Bauleistung könnte deshalb möglicherweis eine zusätzliche Sonderumsatzsteuer darstellen.

Wenn Sie das Grundstück nachweißlich unabhängig vom Bauträger erworben hatten, konnten Bauherren diese Regelung bisher umgehen. Die Mehrfachbelastung ist enorm. So wird für ein Einfamilienhaus mit Baukosten von 200.000 Euro und einem Grundatücksanteil 100.000 Euro ein zusätzlicher Betrag von 14.000 Euro fällig. Nur wenn die potentiellen Bauherren 1 Jahr oder länger zwischen Bauvertrag und Kaufvertrag lagen, lies sich das Finanzamt überzeugen.

Das niedersächsische Finanzgericht hat deshalb zur Klärung den europäischen Gerichtshof angerufen, wo das Verfahren nun anhängig ist (Az.: Rs: C 156/08). Betroffenen Bauherren raten Verbraucherschützer Einspruch gegen den Grunderwerbsteuerbescheid einzulegen. Zwar müssen Steuerzahler die Grunderwerbsteuer zunächst trotzdem entrichten – bei einem positiven Urteil erhalten Betroffene die zu viel gezahlten Steuern aber zurück.

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