Brandenburg zentralisiert Bearbeitung der Grunderwerbsteuer

Vom 1. Januar an sind in Brandenburg nur noch die Finanzämter Eberswalde, Calau und Kyritz für die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer verantwortlich. Bisher wurde die Grunderwerbsteuer in alle 15 märkischen Finanzämter bearbeitet.

Mit der zentrale Bearbeitung von Grunderwerbsteuer will das Land die Effizienz der Verwaltung stärken. «Mit der Zentralisierung bündeln wir die Sachkompetenz und verbessern die Bearbeitungsabläufe», sagte Finanzminister Helmuth Markov. Für die betroffenenen Bürger sollen sich keine Nachteile ergeben. Da niemand für die Grunderwerbsteuer ein Finanzamt persönlich aufsuchen muss, sind auch keine weiteren Wege durch die Bürger zurückzulegen.

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