So meistert man einen Immobilienwechsel

Arbeitsplatzwechsel, Ortswechsel, Familienzuwachs: Es gibt gute Gründe, warum Hauseigentümer ihr altes Haus verkaufen und eine neue Immobilie kaufen möchten. Häufig scheitert der neue Immobilienkauf aber, weil es Probleme beim Verkauf des alten Hauses gibt. Aus Unerfahrenheit und überzogenen Preisvorstellungen des Verkäufers kann das Haus nicht optimal am Markt platziert werden. Der Verkauf zögert sich dann lange hinaus.

Damit aus einem geplanten Eigentümerwechsel keine monatelange Hängepartie wird, ist es ratsam, einen seriösen Makler einzuschalten. Dieser bietet die Kaufpreisermittlung in der Regel als Dienstleistung an. Er kennt die aktuelle Marktlage und kann aus Vergleichsobjekten einen realistischen Kaufpreis ermitteln. Vieles spricht dafür, diesen Makler auch für den Verkauf der Immobilie zu engagieren. Anders als eine Privatperson verkauft ein Makler ständig Immobilien. Er kennt seinen Markt und seine Interessenten und hat Erfahrung in Verkaufsgesprächen und Vertragsverhandlungen. Allerdings sind die Maklerkosten oft hoch. Bei einem Verkauf ohne Makler werden diese Kosten gespart. Die Entscheidung für oder gegen einen Makler muss also gut abgewogen werden.

Auch bezüglich der Kauf- und Verkaufzeitpunkte gibt es einiges zu beachten. Ist die alte Immobilie verkauft, die neue aber noch nicht bezugsfertig, könnte eine kostenintensive Zwischenmietlösung das Portemonnaie belasten. Erfolgt der Neukauf bevor das alte Haus verkauft ist, gerät man beim Verkauf unter Druck, da man nun zwei Immobilien unterhalten muss. Der Optimalfall: Der Verkaufserlös der alten Immobilie sollte für den Neukauf möglichst schnell zur Verfügung stehen, damit das Geld für die neue Finanzierung eingeplant werden kann. Dadurch sinkt der Finanzierungsbedarf. Die Finanzierung wird insgesamt preiswerter.

Der Allfinanzdienstleister Dr. Klein weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Hausverkäufer das Geld erst erhalten, wenn der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Das Grundbuchamt übersendet dann die aktuellen, geänderten Grundbuchauszüge an den zuständigen Notar. Dieser leitet das Geld auf das Konto des Verkäufers weiter. Das kann sich über viele Tage hinziehen. Derartige Zeitverzögerungen sind also unbedingt einzuplanen. Wichtig ist auch, dass sich der Verkäufer vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar vom Käufer eine schriftliche Finanzierungsbestätigung vorlegen lässt. Nichts ist schlimmer als in einer solchen Situation erst später zu merken, dass der Käufer nicht bezahlen kann.

Quelle: Allfinanznewsletter von Dr.Klein

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