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Auch für Immobilienmakler kann Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht gelten

Ein Maklervertrag, der zwischen einem Makler und einem Käufer per Email, Telefax oder Telefon geschlossen wurde, kann vom Käufer widerrufen werden, da es sich hierbei um einen Fernabsatzvertrag handelt. Dies stellte das Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem neues Urteil fest (OLG Düsseldorf · Urteil vom 13. Juni 2014 · Az. I-7 U 37/13) Ein Immobilienmakler inserierte […]