München, 09. September 2009. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, sollte wissen, was das Objekt wert ist. Preisvergleiche in Zeitungen oder Internet helfen dabei wenig, da selbst bei gleicher Lage Erhaltungszustand und Ausstattung meist unterschiedlich sind. Auch vorhandene Wertgutachten sind wegen ihres oft fortgeschrittenen Alters häufig nur bedingt aussagekräftig.
„Wer den Objektwert genau wissen möchte, muss ein aktuelles Verkehrswertgutachten erstellen lassen“, erklärt Robert Anzenberger, Vorstand des Immobiliendienstleisters PlanetHome AG. Dabei ermittelt ein geprüfter Gutachter den Verkehrswert der Immobilie – also den Preis, den der Verkäufer derzeit real am Markt erzielen kann. Exakte Wertgutachten erstellen zum Beispiel Mitglieder von Gutachterausschüssen in Städten und Gemeinden, aber auch der TÃœV und die Dekra sowie von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Die Gebühren für eine Hausbewertung sind abhängig vom ermittelten Verkehrswert. Für Verkäufer können sich die Ausgaben schnell lohnen: Denn erstens können Wertgutachten vor einer zu niedrigen Bewertung der Immobilie schützen. Zweitens kann der Verkäufer versuchen, die Ausgaben über den Verkaufspreis wieder hereinzuholen.
Gutachten beugt Streitigkeiten vor
Eine wichtige Funktion können Wertgutachten bei Vermögensstreitigkeiten einnehmen. Gibt es beispielsweise bei Erbschaften mehrere Erben, kann es schnell zu unterschiedlichen Vorstellungen über den Wert einer Immobilie und um die Vermögensaufteilung kommen. Schließlich muss der Haupterbe die anderen Erben auszahlen. Das gleiche Problem kann bei Ehescheidungen auftreten, etwa wenn beide Partner unterschiedliche Ansichten über den Stand des gemeinsamen Familienvermögens haben. Ein Immobiliengutachten kann für Ehegatten, Anwälte und das Familiengericht wichtige Anhaltspunkte liefern. Allerdings sollten Auftraggeber bedenken, dass die ermittelten Werte nicht auf ewig gelten. Der Zustand des Objekts kann sich mit der Zeit verschlechtern. Auch die Lage kann wechselhaft sein, etwa wenn eine neue Straße gebaut oder ein Gewerbegebiet in der näheren Umgebung errichtet wird.
Maklereinschätzung praktisch genauso gut
Ist eine exakte Wertermittlung nicht erforderlich oder genügt dem Verkäufer ein grober Orientierungswert, können Makler gute Hilfestellung leisten. „Makler erstellen zwar keine besiegelten Gutachten. Doch professionelle Vermittler kennen die Bedingungen und das Preisgefüge vor Ort und sind in der Lage, eine realistische Markteinschätzung als Verhandlungsbasis zu bestimmen“, erläutert Immobilienexperte Robert Anzenberger. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, ist daher bei einem professionellen Immobilienberater gut beraten. Dieser kümmert sich mit einem Rundum-Service um alle Dinge des Immobilienverkaufs: Von der Verkaufswertermittlung über die Erstellung einer Vermarktungsstrategie bis hin zum Aufsetzen des Kaufvertrages und der Begleitung zum Notartermin.
Quelle: Pressemitteilung der Planethome AG