Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung verabschiedet

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung verabschiedet. Die Wohnungswirtschaft begrüßt, dass im Entwurf die Regelungen für die Förderprogramme „Stadtumbau“ und „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ entsprechend erweitert wurden.

„Mit dem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung erkannt, dass die Städte bei der Energiewende eine tragende Rolle spielen. Es liegt auf der Hand, dass kompakte Stadtstrukturen die Erreichung klima- und energiepolitischer Ziele erleichtern, während Zersiedlung erschwerend wirkt“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Der Gesetzentwurf will den Klimaschutz unter anderem durch eine Klimaschutzklausel stärken. Außerdem sieht er die Erweiterung der Festsetzungsmöglichkeiten zum Einsatz und zur Nutzung erneuerbarer Energien und Energiegewinnung aus Kraft-Wärme-Kopplung sowie die planungsrechtliche Absicherung nachträglicher Wärmedämmung vor.

„Die Vorschläge zur Novellierung des Bauplanungsrechts stärken die rechtlichen Grundlagen für das kommunale Handeln“, so Gedaschko. Darüber hinaus sei es ausdrücklich zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf auf die Städtebauförderung als besonders geeignetem Instrument zur raschen Unterstützung von Maßnahmen der klimagerechten Stadtentwicklung setzt und die gesetzlichen Regelungen für die Förderprogramme „Stadtumbau“ und „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ entsprechend erweitert“, so Gedaschko. Damit kommt der Gesetzentwurf der Forderung der Wohnungswirtschaft entgegen, die Förderung gebäudebezogener Maßnahmen mit der Förderung von Maßnahmen im Quartierszusammenhang zu verbinden.

Netzausbau als Knackpunkt der schwarz-gelben Energiewende

Die Planungs- und Bauzeit für neue Stromautobahnen soll nach dem Willen von Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) von zehn auf vier Jahre reduziert werden. Die Verbraucher müssten sich auf moderat höhere Strompreise einstellen. Rösler sprach von 35 bis 40 Euro im Jahr für einen vierköpfigen Haushalt.

Umgekehrt will die Regierung Millionen Haus- und Wohnungsbesitzer bei der Öko-Sanierung stärker unterstützen. Ab dem Jahr 2012 soll es dafür jährlich 1,5 Milliarden Euro geben. Zudem können zehn Prozent der Kosten für die energetische Sanierung von der Steuer abgesetzt werden, ein Volumen von weiteren 1,5 Milliarden.

„Die beabsichtigten neuen Regelungen müssen nun mit einer angemessenen Förderung hinterlegt sein, sonst können sie keine praktische Wirkung entfalten“, so Gedaschko. Er appellierte in diesem Zusammenhang an die Bundesregierung, die Städtebauförderung als zentrales Entwicklungsinstrument für Deutschlands Städte wieder auf ein den Problemen angemessenes Niveau aufzustocken.

Quelle: Haufe Online-Redaktion

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