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Verschwiegene Information zum Denkmalschutz kostet Immobilienmakler den Provisionsanspruch

Verschweigt ein Immobilienmakler einem Käufer wichtige Angaben zum Denkmalschutz, muss er die Provision zurückzahlen. Mit seinem Urteil (4 U 24/14) hat der 4.Senat des OLG Oldenburg ein Urteil des Landgerichts Osnabrück (Az. 3 O 2547/13) bestätigt und damit einen Makler zur Rückzahlung von knapp 20.000 € verurteilt. Der Kläger hatte ein Haus in Nordhorn erworben […]