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Grunderwerbsteuer ist auch für Bauleistungen fällig

Bei bebauten Grundstücken wird die Grunderwerbssteuer sowohl auf den Wert des Grundstücks als auch auch das darauf stehende Hauses fällig. Das selbe, wenn ein unbebautes Grundstück erst noch mit einen Gebäude bebaut wird und die ausstehende Bauleistungen gemeinsam mit dem Grundstückskauf in einem „einheitlichen Vertragswerk“ vereinbart werden. Diese in Deutschland durchgeführte Praxis wurde jetzt vom […]