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Grunderwerbsteuer bei Erbbaurechtsverlängerung

Die Verlängerung eines Erbbaurechtes unterliegt grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Mit der genauen Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Grunderwerbsteuer beschäftigte sich vor kurzem das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Urteil (2 K 2697/08). Dabei wurde die Vorgehensweise des Finanzamtes untersucht und bewertet. Eine ausführliche Bewertung des Urteils hat die Webseite Rechtlupe.de in einem Artikel herausgearbeitet. Streitig war, […]