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Gewerblicher Grundstückshandel: Beurteilung nur nach objektiven Kriterien (BFH)

Urteil vom 18.08.09 X R 25/06 Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 18. August 2009 X R 25/06 entschieden, dass ein gewerblicher Grundstückshandel nicht allein deshalb anzunehmen ist, weil der Steuerpflichtige seine Tätigkeit selbst so beurteilt. Entscheidend ist vielmehr, ob sich aus objektiven Kriterien ergibt, dass er sich wie ein Händler […]